Gebäudeplanung

Brandschutz mit Mauersteinen von H+H

Nicht brennbar A1

H+H Kalksandstein und H+H Porenbeton sind mineralische Baustoffe, die keine brennbaren Bestandteile enthalten, und somit gemäß DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 der höchsten Baustoffklasse A1 „nicht brennbar“ zugeordnet. H+H Mauerwerk ist in allen Feuerwiderstandsklassen sowie für Brandwände und Komplextrennwände einsetzbar.

Für die Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 sind bei der Brandschutzbemessung die Eigenschaften Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedurchgang (I) – sowie die mechanische Stoßfestigkeit (M) – maßgebend. H+H Mauersteine beteiligen sich nicht am Entstehungsbrand, denn sie sind aufgrund ihrer Herstellung und Zusammensetzung nicht brennbar.

Nicht brennbar, tragfähig, für einen sicheren Rauchabschluss

Gleichzeitig zeigt Mauerwerk aus H+H Kalksandstein und H+H Porenbeton auch hinsichtlich der Standsicherheit im Brandfall und des Rauchabschlusses ein sehr günstiges Brandverhalten. Das Mauerwerk selbst setzt unter unmittelbarer Flammeneinwirkung keine Gase frei.

Technische Beratung

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Brandschutzbemessung von tragendem H+H Mauerwerk

Die Bemessung für den Brandfall bei Konstruktionen aus Mauerwerk erfolgt nach DIN EN 1996-1-2/NA:2013-06.

Was bei der Brandschutzbemessung von Mauerwerksbauteilen aus Kalksandstein zu beachten ist, stellt ausführlich das Kapitel 12 Brandschutz im Kalksandstein Planungshandbuch des Bundesverbandes Kalksandstein Industrie e.V dar. Dort findet sich u. a. eine umfassende Sammlung von Ausführungsdetails. Die aktuelle Auflage des Planungshandbuches des Bundesverbandes Kalksandstein Industrie e.V. steht auf dieser Website zum Download bereit.

Was bei der Brandschutzbemessung von Mauerwerksbauteilen aus Porenbeton zu beachten ist, stellt ausführlich das Kapitel 8 „Brand“ des Porenbeton-Handbuches vom Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. dar. Die aktuelle Auflage des Porenbeton-Handbuchs können Sie hier bestellen.

Porenbeton

Kalksandstein

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Brandschutz nicht tragender Wände mit H+H Mauerwerk

Porenbeton

Kalksandstein

Die maßgebende Feuerwiderstandsklasse für nichttragende Wände ≤ 100 mm ist in der DIN 4102-4:2016-05 geregelt. Es gilt Tabelle 9.1. Nichttragende Wände mit Wanddicken ≥ 115 mm sind in DIN EN 1996-1-2/NA geregelt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Dicken nichttragender Wände abhängig von der Feuerwiderstandsklasse. Es zeigt sich, dass schon 75 mm dicke nichttragende raumabschließende unverputzte Wände aus Porenbeton PPpl 0,55 die Anforderung an feuerbeständige Bauteile EI 90 erfüllen.

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Brandwände mit H+H Mauerwerk

Brandwände sollen ausreichende Sicherheit beim Löscheinsatz gewährleisten. Dafür muss ihre Standsicherheit auch bei einstürzenden Gebäudeteilen (zum Beispiel einer Dachkonstruktion) gegeben sein. Sie sind in der Mauerwerksnorm DIN EN 1996, in dem Normenteil DIN EN 1996-1-2 NA: 2013 -06 Tragwerksbemessung für den Brandfall geregelt.

Maßgebend ist für Kalksandstein-Mauerwerk die Tabelle NA.B.2.5. und für Porenbeton-Mauerwerk die Tabelle NA.B.4.5.

Die Tabellen im Download-Bereich geben einen Überblick über mögliche Ausführungen von Brandwänden.

Brandwände aus Kalksandsteinen können aus KS-Plansteinen der Rohdichteklasse RDK ≥ 1,8 mit Dünnbettmörtel (DM) in einer Breite von 175 mm erstellt werden, bei Porenbetonsteinen erreicht man mit der Festigkeitsklasse PP 4-0,55 und einer Wanddicke von 240 mm die Anforderungen.

Für eine Rauchdichtigkeit sorgt die Vermörtelung der Stoßfugen bzw. ein beidseitiger Putzauftrag.

Porenbeton

Kalksandstein

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Komplextrennwände mit H+H Mauerwerk

Wie bei den Brandwänden sollen auch Komplextrennwände ausreichend Sicherheit beim Löscheinsatz gewährleisten.

Komplextrennwände sind nicht in DIN EN 1996-1-2 geregelt. Die Mindestwanddicken und weitere einzuhaltende Randbedingungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Merkblatt der Sachversicherer: VdS 2234 „Brand- und Komplextrennwände – Merkblatt für die Anordnung und Ausführung“. Herausgeber: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Verlag VdS Schadenverhütung GmbH, Köln.

Komplextrennwände aus Porenbetonsteinen sind in der Festigkeitsklasse PP 4-0,55 und mit einer Dicke von 365 mm zu erstellen.
Komplextrennwände können aus Kalksandstein-Plansteinen und -Planelementen der Steinfestigkeitsklasse SFK 12 und der Rohdichteklasse RDK 1,6 und in einer Wanddicke von 240 mm bei Ausführung mit Dünnbettmörtel erstellt werden.

Porenbeton

Kalksandstein

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Wärmedämmverbundsysteme auf Außenwänden aus Kalksandstein

Aus Gründen des Wärmeschutzes muss beim Bau einer Gebäudeaußenwand aus Kalksandstein in der Regel ein Wärmedämmverbundsystem eingesetzt werden. Zu den Wärmedämm-Verbundsystemen gehören grundsätzlich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), in denen in Abhängigkeit von der Dämmart- und der Dämmschichtdicke u. a. für den Sturzbereich spezielle brandschutztechnische Ausführungen oder zusätzlich Brandriegel gefordert werden können. Zu beachten ist die jeweilige Landsbauordnung. In Abhängigkeit von den Gebäudeklassen bzw. Vollgeschossen dürfen entweder schwerentflammbare Dämmschichten – z. B. Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1 – oder müssen nicht brennbare Dämmschichten – z. B. Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 – eingesetzt werden (Ausnahmeregelung bis zu zwei Vollgeschosse: normalentflammbar). In der Regel müssen bei Gebäuden die Dämmschichten oder Außenwandbekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Hochhäuser und Sonderbauten sind individuell zu betrachten.

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Wandanschlüsse bei erhöhten Brandschutzanforderungen

Je nach statischen Erfordernissen, die an eine anzuschließende Wand aus Kalksandstein oder Porenbeton gestellt werden, ist bei REI ­klassi­fizierten Wänden auch das Füllen einer Fuge mit Mineralwolle und einem elastoplastischen Fugen­dichtstoff möglich. Anschlüsse tragender Wände können ent­sprechend DIN EN 1996­-1-­2 ausgeführt werden.

Bei nicht tragenden Wänden sind die Regelungen der DIN 4102­-4 zu beachten. Dämmschichten in Anschluss­fugen bestehen aus Mineralwolle der europäischen Brandverhal­tensklassen A1 oder A2 (nicht­ brennbar) mit einem Schmelz­punkt oberhalb einer Temperatur von θ = 1.000 °C, einer Rohdichte von ρ ≥ 30 kg/m3. Die Dämmung darf nicht glimmen.