Ausführung

Verarbeitung Kalksandstein

Mit System in kurzer Zeit zu hochwertigem Mauerwerk

Grundlage für die Erstellung von Mauerwerk aus Kalksandstein sind im Wesentlichen die VOB-Norm DIN 18330 „Mauerarbeiten“ sowie die Anwendungsnorm Eurocode 6 „Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten“ (EC 6) mit den dazugehörigen  nationalen Anhängen DIN EN 1996/NA als Ersatz für DIN 1053-1 „Mauerwerk – Berechnung und Ausführung“. Daneben sind die Verarbeitungshinweise von H+H, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, technische Merkblätter sowie Handwerksregeln zu beachten.

Mauern von Hand und Mauern mit Versetzgerät

Die Handvermauerung hat sowohl bei nachträglich zu errichtenden Wänden (z.B. Sanierung), als auch bei Sichtmauerwerk seine Berechtigung.

Die hohe Arbeitsleistung, die durch den Einsatz von maschinellen Versetzhilfen und Versetzgeräten erzielt wird, macht Mauerwerksbauten wirtschaftlich noch interessanter. Es gelten die gleichen grundsätzlichen Handwerksregeln wie bei der Handvermauerung.

Technische Beratung

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Stoß- und Lagerfugen

H+H Kalksandsteine, insbesondere Plansteine und der KS-QUADRO können aufgrund ihrer werkseitig gesicherten, sehr hohen Maßgenauigkeit mit Dünnbettmörtel verarbeitet werden. Eine Vermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung ist die Regelausführung. Die Sollmaße der Stoßfugenbreite betragen üblicherweise bei Kalksandsteinen mit Nut-Feder-System 2 mm. Stoßfugenbreiten > 5 mm sind nach DIN EN 1996-1-1/NA beidseitig an der Wandoberfläche mit Mörtel zu schließen.

Das Sollmaß der Lagerfugendicke beträgt üblicherweise bei Verwendung von Dünnbettmörtel 2 mm.

Bei Verwendung von Normalmauermörtel beträgt die Lagerfuge 12 mm und die Stoßfuge 10 mm.

Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Lagerfugen stets vollflächig zu vermörteln sind.

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Notwendige Stoßfugenvermörtelung

In Ausnahmenfällen kann es bei der Verwendung von Dünnbettmörtel erforderlich sein, die Stoßfugen zu vermörteln, unter anderem

  • in der Druckzone von Flachstürzen
  • ggf. bei Kelleraußenwänden, in Abhängigkeit von der Lastabtragung
  • bei bewehrtem Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 (Gilt nicht für konstruktiv bewehrtes Mauerwerk.)
  • bei einschaligem Mauerwerk ohne Putz, mit Anforderungen an die Winddichtigkeit oder Schallschutz
  • ggf. bei nicht tragenden inneren Trennwänden (z. B. immer bei KS BP 7-Bauplatten)
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Überbindemaße

Die Forderung nach der Einhaltung des Überbindemaßes wird durch die Ausführung des Mauerwerks im Verband gewährleistet, wenn die Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten mindestens mit dem Überbindemaß lol ≥ 0,4 · hu bzw. lol ≥ 45 mm (der größere Wert ist maßgebend) angeordnet werden. Das Überbindemaß lol darf bei Elementmauerwerk bis auf 0,2 · hu bzw. lol ≥ 125 mm reduziert werden, wenn dies in den Ausführungsunterlagen (z.B. Versetzplan oder Positionsplan) ausgewiesen ist und die Auswirkungen in der statischen Berechnung berücksichtigt sind. Das in der statischen Berechnung und den Ausführungsunterlagen angegebene erforderliche Überbindemaß ist einzuhalten und durch die Bauleitung zu kontrollieren (Mindestüberbindemaße nach DIN EN 1996-1-1/NA).

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Längen- und Höhenausgleich

Bei KS-QUADRO muss der Wandaufbau grundsätzlich aus großformatigen Elementen mit den Regelabmessungen erfolgen. Für den Längenausgleich dürfen Passelemente verwendet werden. Diese können vorgefertigt oder auch auf der Baustelle zugeschnitten werden. Der erforderliche Höhenausgleich innerhalb einer Geschosshöhe erfolgt am Wandfuß oder/und am Wandkopf durch Ausgleichsschichten, ggf. auch aus nicht gelochten Vollsteinen der gleichen oder einer höheren Festigkeitsklasse.

Die unterste und/oder oberste Ausgleichsschicht darf aus KS-ISO Kimmsteinen bestehen, wenn diese in der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) der Kalksand-Wärmedämmsteine die Verwendung bei KS-Planelementmauerwerk zugelassen sind. Die jeweils maßgebenden Überbindemaße sind auch bei den Ausgleichsschichten einzuhalten.

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Wandhöhen / Höhenausgleich bei KS-QUADRO

Jede Wandhöhe lässt sich durch die richtige Auswahl der Steinformate herstellen. Die Wandhöhe ergibt sich aus:

  1. Höhe des Anlege-, Kimmschichtmörtels (1 bis 3 cm)
  2. Höhe der KS-Kimmsteine (Höhenausgleichssteine)
  3. Höhe und Anzahl der Regelschichten (Vielfaches von 50 cm)
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Ausgleichsschicht bzw. Kimmschicht

Das Aufmauern der Wände beginnt grundsätzlich mit einer Ausgleichsschicht aus Normalmauermörtel NM III (zügig abbindender Zementmörtel), Dicke d = 1 bis 3 cm und Kimmsteinen. Diese Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Das genaue Anlegen der Ausgleichsschicht ist insbesondere bei Mauerwerk mit Dünnbettmörtel wichtig.

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Stumpfstoßtechnik

Die Stumpfstoßtechnik hat viele Vorteile gegenüber der so genannten liegenden Verzahnung, da sie Behinderungen beim Aufmauern der Wände, die bei der Bereitstellung der Materialien und beim Aufstellen der Gerüste entstehen können, vermeidet. Bei regelgerechter Planung ermöglicht die KS-Stumpfstoßtechnik stabile Baukonstruktionen. Dabei sollten jedoch wichtige Aspekte der Tragwerksplanung beachtet werden.

Aus baupraktischen Gründen wird auch bei statisch angesetzter zweiseitiger Halterung empfohlen, konstruktiv Edelstahl-Flachanker in die Lagerfugen einzulegen. Ferner ist bei der Bauausführung zu beachten, dass die Stoßfuge zwischen Längswand und stumpf gestoßener Querwand voll vermörtelt wird. Diese Vermörtelung ist aus statischen und schalltechnischen Gründen wichtig. Kelleraußenecken sind im Verband zu mauern.

Um Verletzungen vorzubeugen, werden die Flachanker bis zum Gegenmauern der Querwände nach unten abgebogen. Edelstahl-Flachanker werden für Normal- und Dünnbettmörtel angeboten.

Damit die geforderte schalltechnisch biegesteife Verbindung beim Stumpfstoß zustande kommt, ist es erforderlich, dass die Stumpfstoßfuge zwischen beiden Wänden vollflächig mit Mörtel verfüllt ist. Die Sicherheit der Verbindung kann durch die Verwendung von Quellmörtel erhöht werden.

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Öffnungsüberdeckung

Die Überdeckung von Wandöffnungen in tragenden und nichttragenden Wänden erfolgt i.d.R. mit vorgefertigten KS-Flachstürzen, die schnell und rationell versetzt werden können. KS-Flachstürze sind nur bei vorwiegend ruhender Belastung zu verwenden. Während der Montage sind die Stürze mit einer lichten Öffnungsweite von mehr als 1,25 m einmal und über 2,50 m zweimal zu unterstützen. Die Tragfähigkeit der Stürze stellt sich durch die Übermauerung ein. Hierbei ist zu beachten, dass die Stoßfugen im Sturzbereich voll zu vermörteln sind. Dadurch kann sich das erforderliche Druckgewölbe ausbilden. Die Ausgleichsschicht muss vor dem Weitermauern ausreichend erhärtet sein.

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Mörtel

Zweckmäßigerweise wird der Mörtel mit dem Mörtelschlitten aufgetragen. Das Mauerwerk ist ggf. vorzunässen. Mörtelschlitten lassen sich für Normal- und Dünnbettmörtel in der gewünschten Fugendicke genau einstellen und reduzieren Mörtelverluste. Für Dünnbettmörtel ist die passende Zahnschiene zu verwenden. 

Die Lagerfuge wird in Abhängigkeit von der Witterung etwa 2 m vorgezogen und die Steine werden in Reihenverlegetechnik knirsch aneinandergereiht. Gegebenenfalls werden die Steine anschließend mit einem Gummihammer ausgerichtet. Ein gleichmäßiger Mörtelauftrag bei Einsatz von Mörtelschlitten ermöglicht ein lückenloses Versetzen der Steine.

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Mauern im Winterhalbjahr

Das Arbeiten im Winterhalbjahr ist bei allen Mauersteinsorten ist grundsätzlich kritisch zu bewerten. Ein Mauern bei Frost bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers (VOB C: DIN 18330, Abschnitt 3.1.2). In DIN EN 1996-2/NA Abschnitt 3.6.3 NA.3 wird weiterhin geregelt, dass bei Frost nur mit besonderen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden darf. Ob „Frost“ im Sinne der DIN EN 1996-2 vorliegt, lässt sich nicht durch Ablesen des Thermometers ermitteln. In diesem Fall sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausen) ausgeführt werden.
  • Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist nicht zulässig.
  • Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen.
  • Gefrorene Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden.
  • Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte Teile von Mauerwerk sind vor dem Weiterbau abzutragen.

Arbeitsplätze und Arbeitsflächen auf einer Baustelle dürfen auf keinen Fall mit Tausalzen von Eis und Schnee befreit werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass Ausblühungen im Mauerwerk auftreten, die zu Folgeschäden in Putz und Anstrich führen können. Möglich ist aber eine mechanische Entfernung oder die Verwendung von Wasserdampflanzen. Für den Streu- und Spritzbereich bestehender Gebäude dürfen ebenfalls keine Tausalze verwendet werden.

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Mauern bei Hitze

Auch hohe Temperaturen im Sommer können Gefahren für frisches Mauerwerk bergen. Denn starke Hitze führt zu einer schnellen Verdunstung des Anmachwassers, das im frisch verarbeiteten Mörtel enthalten ist. Die Verdunstung kann durch Wind noch beschleunigt werden. Liegen diese Bedingungen längere Zeit vor, ist es möglich, dass nicht mehr ausreichend Wasser für den Erhärtungsprozess des Mörtels vorhanden ist und die erforderliche Festigkeit des Mörtels sowie die feste Verbindung des Mörtels mit dem Stein nicht erreicht werden. Zusätzlich können sehr trockene Steine dem Mörtel auch Teile des Anmachwassers entziehen.

Einfache und praktische Lösung: Steine vornässen
Für das Mauern mit Mauermörtel wird unter den beschriebenen Bedingungen empfohlen, sehr trockene Mauersteine eine Stunde vor dem Mauern gründlich vorzunässen und die frisch erstellten Wände durch Abdecken mit Folien vor zu schnellem Austrocknen zu schützen.