Leistungserklärungen

nach BauPVO

Anforderung von Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung

(BauPVO) gem. Verordnung EU Nr. 305/2011

Als Hersteller von Bauprodukten aus H+H Porenbeton kennzeichnen wir unsere Produkte mit dem CE Kennzeichen nach Artikel 30 der Verordnung EG Nr. 765/2008 mit dem auf der Verpackung angebrachten Etikett.

Wir stellen für alle unsere Produkte Leistungserklärungen nach EU 305/2011 Artikel 4 zur Verfügung.

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