Energiezuschläge ab 07. April 2026: Geopolitische Spannungen belasten Produktions- und Logistikkosten
Die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Nahen Osten führen derzeit zu spürbaren Verwerfungen auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten. Insbesondere die deutlich gestiegenen Preise für Gas, Strom und Diesel wirken sich zunehmend auf Produktions- und Logistikkosten aus.
Auch Lieferanten und Transportdienstleister sehen sich mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert, die sowohl energieintensive Herstellprozesse als auch die Frachtkosten für die Anlieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betreffen. Diese Entwicklungen wirken sich damit unmittelbar auf die gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette aus.
Trotz umfangreicher interner Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung ist es nicht mehr möglich, diese Mehrbelastungen vollständig aufzufangen.
Aus diesem Grund werden für alle Lieferungen ab dem 07.04.2026 folgende Zuschläge erhoben:
- Energiezuschlag in Höhe von 2,73 €/m³ auf die Herstellkosten
- Logistikzuschlag in Höhe von 2,66 €/m³ auf die Frachtkosten
Diese Zuschläge werden transparent auf den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen und dienen ausschließlich dazu, einen Teil der aktuell außergewöhnlich hohen Energie- und Transportkosten auszugleichen.
Bei der Berechnung des Energiezuschlags orientiert man sich an veröffentlichten Marktdaten zur Entwicklung der Energiepreise. Als Referenz dient unter anderem die Datenplattform Market Data Hub, auf der aktuelle Marktinformationen zu Energiepreisen bereitgestellt werden. Diese werden ins Verhältnis zu den durchschnittlichen Energieverbräuchen in der Produktion gesetzt, um eine nachvollziehbare und verursachungsgerechte Berechnung der Zuschläge sicherzustellen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub
Auch die Logistikzuschläge basieren auf den aktuell stark gestiegenen Transportkosten der Logistikpartner. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird auf die veröffentlichten Dieselpreisinformationen des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) verwiesen, die die Entwicklung der Kraftstoffkosten im Transportsektor transparent darstellen: https://www.bgl-ev.de/dieselpreisinformationen
Bis zum Inkrafttreten der Zuschläge am 07.04.2026 werden Bestellungen weiterhin zu den bisherigen Konditionen ausgeführt, sofern eine kurzfristige Auslieferung aus verfügbarer Ware bzw. vorhandenem Bestand möglich ist.
Die genannten Zuschläge sind nicht Bestandteil bestehender Bonus- oder Rückvergütungsvereinbarungen und werden bei deren Berechnung nicht berücksichtigt.
Die weitere Entwicklung der Energie- und Rohstoffmärkte wird kontinuierlich beobachtet. Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, werden die Zuschläge entsprechend angepasst oder wieder aufgehoben.